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Das neue Solarpaket der Bundesregierung soll Bürokratie abbauen und so den Ausbau der Photovoltaik boostern. Zudem sollen innovative Solaranlagen gefördert und die Bürgerbeteiligung gestärkt werden.
Das Solarpaket 1 beinhaltet ein eigenes Untersegment für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Photovoltaikanlagen auf Moorgebieten oder schwimmende Solargeneratoren. Diese Anlagen werden bald nicht mehr mit den konventionellen Solarparks um die Marktprämie konkurrieren müssen.
Die Flächenkulisse soll ebenfalls erweitert werden. So sollen zukünftig grundsätzlich Projekte an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen, die auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen entstehen. Die jeweiligen Bundesländer erhalten allerdings die Option, dies einzuschränken. Diese Option greift vor allem, wenn im betreffenden Bundeland schon mehr als ein Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für die Solarenergie genutzt wird. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird zudem klargestellt, dass mindestens die Hälfte der zugebauten Leistung bis 2030 auf Dächern oder Lärmschutzwänden errichtet werden muss.
Um den Netzanschluss insgesamt zu beschleunigen, sollen Eigentümer von benachbarten Grundstücken die Verlegung von Leitungen nicht mehr verhindern können. Es müssen zwar Gestattungsverträge mit dem Nachbarn ausgehandelt werden, aber es wird ein Recht zur Verlegung der Leitungen eingeführt.
Durch den Erwerb einer Photovoltaikanlage können Sie Ihren Beitrag zur Energiewende leisten und nebenbei steuerliche Vorteile nutzen.
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