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Kurz vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen RED III-Richtlinie auf den Weg gebracht. Ein zentraler Punkt: Die Ausweisung so genannter Beschleunigungsgebiete für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher.
Diese sollen im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt werden. So könnten Genehmigungen innerhalb dieser Gebiete schneller ausgesprochen werden.
Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es dazu, dass mit der Umsetzung der europäischen Regeln zu den Erneuerbaren Energien der Zubau von freiflächigen Solaranlagen vereinfacht und beschleunigt wird. Diese neuen Regelungen ergänzen die vielen Beschleunigungsschritte, die bereits implementiert wurden.
Die im Jahr 2023 überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien (RED III) beinhaltet, dass der Erneuerbaren-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent gesteigert werden muss.
Das ist ein ambitioniertes Ziel. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass in der Richtlinie auch Maßnahmen vorgesehen sind, welche die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der Erneuerbarer merklich beschleunigen sollen.
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